Die Riester-Rente ist sehr komplex
Das Wort „Riestern“ ist inzwischen gebräuchlich geworden, jeder kennt es. Nur bei den komplexen Inhalten der Riester-Rente kommen nach wie vor viele Fragezeichen auf. Deshalb eine ausführliche Erläuterung.
Das Sparschwein lacht nicht in jedem Fall Bild: Claus Zewe / pixelio.deDurch die staatliche Förderung lohnenswertDie Riester-Rente kann sich lohnen - doch nicht unbedingt für jeden Arbeitnehmer. Zwar kann man bei keinem anderen Modell stärker von staatlicher Förderung profitieren. Doch aus "Riestern" ist auch für die Konzerne ein großes Geschäft geworden. Die Anbieter verdienen kräftig mit - auf Kosten der Rendite des Sparers. Wenn Sie trotzdem das Riester-Sparen erwägen, nicht auf das Fachwissen Ihres Beraters allein angewiesen sein wollen, kommen Sie deshalb nicht umhin, sich mit den Details näher zu beschäftigen.
Mitmachen erlaubtJeder Arbeitnehmer und Berufsauszubildende, der Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt, kann von der Riester-Förderung profitieren. Daneben sind auch folgende Personengruppen förderungsberechtigt:
• Behinderte Beschäftigte anerkannter Werkstätten
• Beamte, Richter, Soldaten, Landwirte
• Amtsträger (z. B. Notare oder Minister)
• Bezieher von Arbeitslosen-, Kranken-, Verletzten- oder Übergangsgeld
• Bezieher einer Erwerbsminderungsrente oder einer Beamtenversorgung wegen Dienstunfähigkeit
• Bezieher von Vorruhestandsgeld
• Kindererziehende (für die Dauer der Kindererziehungszeit)
• geringfügig Beschäftigte, wenn sie auf ihre Versicherungsfreiheit verzichten
• Wehr- und Zivildienstleistende bzw. künftig Menschen im Freiwilligen Wehrdienst und Bundesfreiwilligendienst
• rentenpflichtversicherte Selbstständige
• Menschen, die einen Pflegebedürftigen nicht erwerbsmäßig mindestens 14 Stunden pro Woche zu Hause pflegen
Wenn der Ehepartner förderberechtigt ist und selbst riestert, kann man ebenfalls die Förderung beantragen, auch wenn man nicht zu den oben genannten Personenkreisen gehört.
Mitmachen verbotenAusgeschlossen von der Riesterförderung sind:
• freiwillig gesetzlich Versicherte
• Studenten, die nicht rentenversicherungspflichtig sind
• Selbstständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind
• geringfügig Beschäftigte, die versicherungsfrei sind
• Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungen
• Personen, die bereits in Rente sind
So funktioniert RiesternMan schließt bei einem Riester-Anbieter, etwa bei einer Bank oder einer Versicherung, eine Art Sparvertrag ab und zahlt bis zum Rentenbeginn Beiträge. Die Höhe der Eigenleistung kann man - in einem gewissen Rahmen - selbst bestimmen und jederzeit ändern. Je mehr man spart, desto höher fallen die staatlichen Zulagen aus. Das angesparte Kapital erwirtschaftet natürlich auch eine Rendite, Zinseszins-Effekte kommen zum Tragen. So kann mit ein paar Hundert Euro Sparleistung im Jahr ein Riestervermögen von mehreren Zehntausend Euro erwirtschaftet werden. Gleichwohl: Die Wahl des Riestervertrages will gut überlegt sein. Schließlich soll er viele Jahre laufen - ein vorzeitiger Wechsel oder Ausstieg ist oft mit Kosten verbunden.
VariantenEs gibt drei Hauptvarianten der Riester-Altersvorsorge: 1. das Fondssparen, das besonders jüngeren Einsteigern unter 40 Jahre empfohlen werden kann, 2. die Riester-Versicherungen und 3. das Banksparen, das vor allem für ältere Sparer ab 45 Jahre eine gute Wahl ist. Jede Variante hat ihre Vor- und Nachteile, je nach Lebenssituation und Bedürfnissen des Vorsorgers. Aber eines ist allen Riester-Modellen gemeinsam: die staatliche Förderung. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Fondssparen, hier über die Versicherungen und hier schließlich zum Banksparen. Daneben gibt es seit Ende 2008 auch noch eine Variante für die Eigenheim-Finanzierung, den sogenannten "Wohn-Riester". Diese Sparform ist zwar reichlich kompliziert konstruiert, kann sich aber sehr lohnen.
Staatliche FörderungenBei jeder Riester-Variante - ob Fonds, Versicherungen oder Banksparen - ist die staatliche Förderung die gleiche. Sie setzt sich zusammen aus direkten Zulagen und aus Steuerersparnissen. Die Zulage kann für einen Arbeitnehmer bis zu 154 Euro im Jahr betragen. Für jedes Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht, bekommt der Riestersparer zusätzlich bis zu 185 Euro. Für nach dem 31.12.2007 geborene Kinder legt Vater Staat sogar je 300 Euro drauf. Wer noch unter 25 Jahren bei Vertragsabschluss ist, erhält außerdem einmalig einen sogenannten Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 Euro. Berechnet und zunächst an die Anbieter der Riester-Produkte überwiesen werden diese Zulagen übrigens von einer Behörde in Brandenburg an der Havel: Dort sitzt die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen, kurz ZfA.
Außerdem können die Sparbeträge von der Steuer abgesetzt werden. Anrechenbar ist ein Betrag von bis 2100 Euro jährlich. Allerdings: Von der Steuerersparnis wird der Anspruch auf Zulagen wieder abgezogen. Das verringert die steuerlichen Effekte vor allem, wenn die Zulagen verhältnismäßig hoch ausfallen, etwa bei vielen Kindern. Deutlichere Steuererleichterungen können zum Beispiel alleinstehende Besserverdienende erreichen - die dafür allerdings auch einen entsprechend höheren Eigenbeitrag in ihren Riester-Vertrag leisten müssen. Das Finanzamt prüft in jedem Fall, ob der Steuervorteil höher ist als die individuelle staatliche Zulage. Ist dem so, wird die Differenz durch eine Steuerrückzahlung erstattet.
MindesteigenbetragUm die vollen staatlichen Zulagen zu erhalten, muss der Riester-Sparer im Jahr mindestens 4 Prozent seines Vorjahresbruttoeinkommens einzahlen - höchstens jedoch 2100 Euro. Dies ist sein Mindesteigenbeitrag, er kann natürlich auch mehr einzahlen, bekommt dafür aber keine weiteren Zulagen. Wer dagegen weniger als vier Prozent des Einkommens spart, erhält entsprechend geringere staatliche Zulagen. Wird also beispielsweise nur die Hälfte des Mindesteigenbeitrags eingezahlt, fließt auch nur die Hälfte der staatlichen Förderung.
SockelbetragRiester-Sparer müssen mindestens 5 Euro monatlich in ihren Vertrag einzahlen, also 60 Euro im Jahr. Dies ist der sogenannte Sockelbetrag. Er ist nicht zu verwechseln mit dem oben erläuterten Mindesteigenbeitrag, den der Sparer leisten muss, um die maximale Förderung zu bekommen. Das heißt: Auch Sparer mit hohem Einkommen können schon mit 60 Euro pro Jahr "Riestern", bekommen dann aber nicht die vollen Zulagen, da sie ja nicht den errechneten Mindesteigenbeitrag zahlen. Andererseits müssen auch Riester-Sparer mit sehr geringem Einkommen mindestens 60 Euro jährlich zahlen - selbst wenn ihr errechneter Mindesteigenbeitrag unter dieser Summe liegt.
Ausgenommen von dieser Regelung waren bislang die sogenannten mittelbar zulagenberechtigten Riester-Sparer - also solche, die zwar selbst nicht förderberechtigt sind, aber mit einem förderberechtigten Partner verheiratet sind. Diese Gruppe bekam die staatlichen Zulagen bisher ganz ohne Eigenbetrag. Das änderte sich: Seit Anfang 2012 müssen auch mittelbar zulagenberechtigte Riester-Sparer den Sockelbetrag von 60 Euro im Jahr zahlen.
Veränderungen der SparbeiträgeOb erhöhen und verringern: Jederzeit kann ein Riester-Sparer seine Beiträge verändern - oder sie sogar ganz aussetzen. Wohlgemerkt: Das hat natürlich Einfluss auf die Höhe der staatlichen Zulagen und die Steuerersparnis. Eventuell können bei einer Veränderung der Sparquote einmalige Kosten anfallen. Das hängt vom Vertrag ab und sollte unbedingt vor Abschluss überprüft werden. Wer mehr als den staatlich geförderten Mindesteigenbeitrag einzahlen will, sollte vorher den Rat eines Steuerberaters einholen.
Erhalt der FörderungDie staatliche Förderung gibt es nur für zertifizierte, vom Staat anerkannte Riesteranlagen; der Vertrag muss eine Prüfnummer und einen Vermerk auf die Zertifizierung enthalten. Nach Abschluss fließen aber die staatlichen Zulagen nicht von allein: Dafür müssen Sie rechtzeitig einen Antrag einreichen. Die Unterlagen dafür gibt es gewöhnlich vom Anbieter.
Achtung: Die Zulagen müssen jedes Jahr aufs Neue beantragt werden. Sie können aber Ihren Anbieter bevollmächtigen, dies automatisch zu erledigen. Dafür muss ein entsprechender Dauerzulagenantrag ausgefüllt werden. Wichtig: Sollten sich Ihre Verhältnisse ändern - etwa weil Sie arbeitslos geworden sind, mehr Geld verdienen oder ein Kind bekommen haben - müssen Sie dies dem Anbieter mitteilen. Denn: Eventuell zu viel gezahlte Zulagen fordert der Staat im ungünstigsten Fall zurück. Riester-Sparer sollen aber künftig die Möglichkeit bekommen, sich dann durch entsprechende Nachzahlungen die Zulagen zu erhalten. Auch um die Steuerersparnis müssen Sie sich natürlich selbst kümmern. Um die Sonderausgaben geltend zu machen, muss man bei der Jahreseinkommenssteuererklärung die Anlage AV ausfüllen.
ProfiteureAm stärksten profitieren Geringverdiener und Familien. Bei ihnen fällt die Förderquote besonders hoch aus, also der Anteil der staatlichen Zulagen am gesamten Sparvermögen. Verbraucherschützer empfehlen vor allem dieser Gruppe, einen Riester-Vertrag abzuschließen. Wer mehr verdient, ist mit anderen Formen der Geldanlage oft besser beraten.
Beispielrechnungen:Ein Alleinverdiener mit einem Jahreseinkommen von 50.000 Euro muss insgesamt 2000 Euro (vier Prozent seines Einkommens) in den Riestervertrag fließen lassen, um die maximale Förderung über 154 Euro zu bekommen. Weil die Zulage angerechnet wird, muss er 1846 Euro pro Jahr selbst aufbringen. 2000 Euro - 154 Euro = 1846 Euro. Die staatliche Förderquote beträgt 7,7 Prozent. Hat dieser Riestersparer zwei Kinder (vor 2008 geboren), reduziert sich der Betrag auf 1476 Euro pro Jahr. Denn pro Kind erhält er eine Zulage von 185 Euro. 2000 Euro - 154 Euro - 185 Euro - 185 Euro = 1476 Euro. Förderquote: 26,2 Prozent.
Ein Alleinverdiener mit einem Jahreseinkommen von 20.000 Euro muss für die maximale Zulage 646 Euro selbst aufbringen (Förderquote: 19,25 Prozent); mit zwei Kindern sogar nur 276 Euro (Förderquote: 65,5 Prozent). Auch Kindererziehende ohne sozialversicherungspflichtiges Einkommen können Riestern. Sie müssen lediglich den festgelegten Sockelbetrag sparen, also 5 Euro pro Monat. Eine Mutter mit zwei Kindern, die nichts verdient, erhält so 524 Euro staatliche Zulagen, während sie nur 60 Euro pro Jahr aufbringen muss. Förderquote: 89,73 Prozent. Zu beachten sind allerdings noch Kosten und Gebühren, die je nach Vertrag unterschiedlich hoch ausfallen. Sie können die Förderquote im Einzelfall stark verringern.
SicherheitAlle Riester-Varianten eint: Zu Rentenbeginn werden auf jeden Fall die selbst eingezahlten Beiträge und die staatlichen Zulagen garantiert. Dazu kommen noch die Renditen, die je nach Variante unterschiedlich hoch ausfallen - aber nicht garantiert sind. Außerdem sind staatlich geförderte Riester-Verträge während der Ansparphase pfändungssicher. (Ausnahme: Beiträge, die über dem Mindesteigenbeitrag liegen.) Wichtig ist aber zu wissen, dass die Riester-Anbieter Kosten gegenrechnen. Und die können gerade bei Versicherungen immens sein - und sind leider für den Laien oft undurchschaubar.
Garantierte RenditeEine garantierte Rendite gibt es nur bei Riesterversicherungen: Bis Ende 2001 betrug der Garantiezins auf das Sparvermögen 2,25 Prozent. 2014 wurde er auf 1,25 Prozent pro Jahr gesenkt, dieser Garantiezins gilt aber nur für Neuverträge.
Der Garantiezins ist ein Höchstzins - er besagt also nur, bis zu welcher Höhe der Versicherer dem Kunden eine Garantie bieten darf. Theoretisch könnte ein Versicherer also auch einen geringeren Zins zusagen. Das tut aber niemand. Denn der Wettbewerbsdruck der Branche zwingt die Anbieter, sich an den Garantiezins zu halten. Einmal garantiert, ändert sich dieser Satz nicht - nicht wenn das allgemeine Zinsniveau sinkt, aber leider auch nicht, wenn es steigt. Außerdem wird der Garantiezins nur auf den Sparanteil gewährt, heißt also auf die Einzahlung des Sparers abzüglich Verwaltungskosten und eine Risikoprämie für den Hinterbliebenenschutz.
Über die Verzinsung des Sparanteils hinaus gewähren die Anbieter noch laufende Überschussbeteiligungen. Diese fielen in der jüngsten Vergangenheit wegen der Turbulenzen an den Märkten aber immer geringer aus. Auch die sogenannte Schlussüberschussbeteiligung am Ende der Einzahlphase ist nicht garantiert, kann also wegfallen. Die Rendite bei Fonds hängt natürlich maßgeblich von der Entwicklung der Börsen und Anleihemärkte ab - und vom Geschick der jeweiligen Fondsmanager. Garantiert ist hier keinerlei Gewinn. Auf lange Sicht (mindestens zehn Jahre Fondssparen) ist die Chance auf einen attraktiven Wertzuwachs aber hier am größten. Auch beim Banksparen gibt es keine festgelegte Rendite. Die Anbieter richten die gewährten Zinsen mehr oder weniger eng an der Entwicklung des allgemeinen Zinsniveaus aus.
Mehrere VerträgeRentenverträge kann man natürlich so viele abschließen, wie man will. Aber die staatlichen Förderung gibt es für nur für zwei Riester-Verträge, auf die man die Zulagen verteilen kann.
WechselGrundsätzlich schon, das ist allerdings - je nach Variante - mit zum Teil erheblichen Wechselgebühren verbunden und bedeutet mitunter ein Verlustgeschäft. Teuer ist der Wechsel insbesonders bei der Riester-Rentenversicherung, weil der Versicherer die Abschlusskosten für die gesamte Laufzeit auf die ersten fünf Vertragsjahre verteilt. Kündigung und Wechsel des Anbieters lohnt sich also nur sehr schnell nach dem Abschluss und nicht später nach einigen Jahren, wenn bereits die vollen Abschlusskosten verrechnet wurden.
Wer mit seinem bisherigen Anbieter unzufrieden ist, sollte den Vertrag lieber ruhen lassen und zusätzlich einen neuen abschließen. Gefördert werden bis zu zwei Riesterverträge, auf die der eigene Zulagenanspruch verteilt werden kann. Aber: Mit großer Sicherheit verlangt auch der neue Anbieter Abschlusskosten. Besitzer eines Fonds-Sparplans wechseln am besten in guten Börsenjahren - dann bringt das Investment einen besseren Preis.
KündigungDas ist möglich, aber es droht ein Verlustgeschäft. Denn sämtliche staatlichen Zulagen und Steuerersparnisse müssen dann zurückgezahlt werden. Zusätzlich können Kündigungsgebühren anfallen, außerdem erhält man bereits gezahlte Kosten zum Beispiel für den Abschluss nicht zurück. So gilt auch hier: Vertrag lieber ruhen lassen.
AuszahlungWer noch 2011 einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, kann sich seine Rente ab Vollendung des 60. Lebensjahrs auszahlen lassen. Für Neuverträge gilt ab 2012: Die Auszahlung beginnt nicht vor dem 62. Lebensjahr. Bestehende Verträge berührt diese Neuregelung also nicht. Egal wie alt Sie werden - die Riesterrente wird bis zum Lebensende bezahlt. Allerdings gehen die Anbieter in ihren Berechnungen meist von einer extrem hohen Lebenserwartung aus - entsprechend reduziert sich die monatliche Rente.
VererbungDie Riester-Rente ist zwar vererbbar - aber mit Einschränkungen. Nur der nicht (dauerhaft nicht getrennt lebende) Ehegatte des verstorbenen Riester-Sparers darf das angesparte Guthaben inklusive staatlicher Zulagen und steuerlicher Förderung übernehmen. Dafür muss er es in einen eigenen Riester-Vertrag übertragen. Alle anderen Erben müssen im Regelfall die staatliche Förderung zurückzahlen und die Erträge nachträglich versteuern. Um ihre Erben abzusichern, müssen Inhaber einer Riester-Rentenversicherung außerdem besondere Konditionen vereinbaren. Bank- und Fondssparpläne können bis zum 85. Lebensjahr meist relativ problemlos vererbt werden. Danach ist aber die Umwandlung in eine lebenslange Teilverrentung Pflicht. Vererbt werden kann dann nur noch, wenn eine entsprechende Rentengarantiezeit oder ein Hinterbliebenenschutz vereinbart wurde. Und solche Vertragsklauseln haben wiederum ihren Preis.
Roland Börck