Die Risiko-Lebensversicherung bietet hohen Schutz für kleines Geld
Die Risikolebensversicherung ist eine sehr günstige Hinterbliebenen-Versorgung und wird auch zur Absicherung von Krediten eingesetzt. Sie dient als reine Todesfallabsicherung. Bei Ablauf der Versicherung, ohne dass der Versicherungsfall eingetreten ist, wird keine Versicherungssumme ausgezahlt.
Die Todesfallabsicherung Bild: Gerd Altmann / pixelio.deVerschiedene VariantenDie Höhe der Versicherungssumme hängt von dem Zweck der Risikolebensversicherung ab. Soll die Familie für den Fall abgesichert werden, dass der Hauptverdiener ausfällt, sollte die Versicherungssumme ca. das Drei- bis Fünffache des Jahresgehalts des Hauptversorgers betragen. Bei der Absicherung von Krediten kann die Kredithöhe als Maßstab dienen. Hier ist eine Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme am besten geeignet.
Auszahlung der VersicherungssummeDie Auszahlung der Versicherungssumme erfolgt im Todesfall.
Unterschiedliche Leistungen und FormenKonstante Versicherungssumme:Bei der klassischen Risikolebensversicherung bleibt die vereinbarte Versicherungssumme über die gewählte Versicherungsdauer gleich.
Fallende Versicherungssumme:Die vereinbarte Versicherungssumme fällt während der Versicherungslaufzeit jährlich um einen bestimmten Betrag. Dieser kann nach Belieben vereinbart werden. Der Beitrag ist aufgrund der fallenden Versicherungsleistung günstiger als bei der Risikolebensversicherung mit konstanter Versicherungssumme. Diese Variante wird gerne von Hauptverdienern, die Ehepartner und Kinder absichern möchten, gewählt.
Fallende Versicherungssumme nach Tilgungsplan:Gerade für die Absicherung von Krediten und Baufinanzierungen bietet sich eine Risikolebensversicherung an, deren Versicherungssumme entsprechend dem Kreditverlauf fällt. Die Versicherungssumme entspricht dann immer der aktuellen Restschuld des Kreditnehmers. Durch den fallenden Versicherungsschutz sind die Beiträge für eine solche Risikolebensversicherung günstiger als für eine Versicherung mit gleichbleibender Versicherungssumme.
Keine Rückerstattung der BeiträgeWenn der Vertrag ausläuft und keine Versicherungsleistung erbracht wurde, werden die eingezahlten Beiträge nicht zurückerstattet. Da eine klassische Risikolebensversicherung nur das Todesfallrisiko absichert, enthält der Beitrag auch nur Kostenanteile (zur Deckung der Abschluss- und Verwaltungskosten des Versicherers) und Risikoanteile (zur Deckung der eingetretenen Versicherungsfälle). Beide Beitragsanteile sind zum Ende der Laufzeit aufgebraucht.
Überschüsse in Fonds anlegen - steuerfreiEs gibt neuerdings auch Produkte, bei denen es die Möglichkeit gibt, die erwirtschafteten Überschüsse in Fonds anzulegen. So können Renditechancen an der Börse wahrgenommen werden. Eine Erfolgsgarantie gibt es zwar nicht, aber auf längere Sicht gesehen, stehen die Chancen günstig, die in Fonds angelegten Überschüsse in gute Renditen zu verwandeln. Die am Versicherungsende mögliche Ablaufleistung ist ein zusätzliches steuerfreies "Extra", mit dem Sie sich Ihren Wunschtraum erfüllen können oder sich ein Polster für die Altersvorsorge schaffen - denn nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EstG zählen Erträge aus Risikolebensversicherungen nicht zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und sind somit steuerfrei.
KombinationsmöglichkeitenEine Risikolebensversicherung kann mit einer Absicherung gegen Berufsunfähigkeit versehen werden. Wenn vereinbart, wird bei Berufsunfähigkeit eine Rente in vereinbarter Höhe gezahlt. Des Weiteren sind Sie von der Beitragszahlung Ihrer Risiko-Lebensversicherung befreit.
EinsatzmöglichkeitenFamilien:Finanzielle Probleme können beim Tod des Haupternährers durch eine Risikolebensversicherung aufgefangen werden. Als Faustformel für die Höhe einer Risikolebensversicherung gilt: Fünf Bruttojahresgehälter plus eventuell vorhandene Schulden.
Kreditnehmer: Zur Absicherung von Krediten jeglicher Art ist eine Risikolebensversicherung, eventuell auch mit fallender Versicherungssumme, besonders geeignet. Verstirbt der Kreditnehmer, kann aus der fälligen Versicherungssumme der Kredit abgelöst werden.
Geschäftspartner:Auch Geschäftspartner können sich durch eine Risikolebensversicherung gegenseitig absichern. Aber auch für Existenzgründer, Unternehmer, Teilhaber und Schlüsselkräfte kann eine Risikoabsicherung unerlässlich sein. Insbesondere, wenn man an die wirtschaftlichen Folgen ihres Ausfalls denkt.
Steuerlich absetzbarDie Beiträge zu einer Risikolebensversicherung sind als Vorsorgeaufwendungen bis zu einem bestimmten Höchstbetrag steuerlich absetzbar (siehe § 10 EStG). Erträge aus Risikolebensversicherungen sind nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EstG steuerfrei.
Kosten und LeistungDie Risiko-LV ist im Vergleich zur kapitalbildenden LV sehr preisgünstig. Für wenige Euro monatlich bekommt ein jüngerer Mensch einen Versicherungsschutz im sechsstelligen Bereich. Das ist auch der Grund, weshalb es so wenige Risiko-LVs gibt: nur seriöse Berater, die umfassend und ganzheitlich beraten, bieten sie als Standard an, da aufgrund der niedrigen Beitragssumme auch die Provision sehr niedrig ist. Auch nicht unwichtig: die Prozessquote ist hier (im Vergleich zur zweiten wichtigen Risikoabsicherung, der Berufsunfähigkeitsversicherung) sehr niedrig. Das liegt daran, dass der Versicherungsfall als solcher immer unstrittig ist.
Beiträge und SchummelnFrauen zahlen weniger als Männer. Raucher zahlen mehr als Nichtraucher. Alte Menschen zahlen mehr als junge. Normalerweise wird man auch von einem Arzt gecheckt, bevor die Versicherung sich auf einen Vertrag einlässt. Schummeln lohnt nicht. Der Versicherungsnehmer ist bei fast allen Versicherungsgesellschaften verpflichtet, eine nachträgliche Genusssucht mitzuteilen. Sollte nach seinem Ableben raus kommen, dass er seiner Pflicht nicht nachgekommen ist, stellt dies einen Vertragsbruch dar und die Gesellschaft muss die Leistung nicht erbringen.
Alternative zur LebensversicherungBei einer Kapitallebensversicherung setzt sich der Beitrag aus Risikoanteil und Sparanteil zusammen, wobei die garantierte Mindestverzinsung nur für den Sparanteil, nicht für den Risikoanteil gilt. Wenn also 100 Euro Beitrag gezahlt wird und der Risikoanteil beträgt 25 Euro, dann gilt die garantierte Verzinsung nur für 75 Euro. Es sind somit quasi zwei Verträge (Risiko + Anlage) in einem Vertrag. Die mögliche Kombination von einer Risiko-LV mit einem sicheren und dennoch rentablen Fonds schlägt in sehr vielen Fällen die Lebensversicherung im Preis/Leistungsverhältnis. Gegenrechnen lohnt sich.
Roland Börck